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Testament, Kodizill, Nachlassverfahren & Vermögensverwaltung

Testament, Kodizill und Nachlassverfahren – Palladium Legal

TESTAMENT, KODIZILL, NACHLASSVERFAHREN & VERMÖGENSVERWALTUNG

Unser engagiertes Team sorgt dafür, dass Ihr Nachlass, Ihre Immobilien und Ihr übriges Vermögen nach Ihren Wünschen verwaltet werden – auch nach Ihrem Tod –, durch ordnungsgemäße gerichtliche Entscheidung, das Nachlassverfahren (Probate) und die Vollstreckung Ihres Testaments.

TESTAMENT

Wir alle möchten ein sinnvolles Leben führen und schaffen, erwerben oder entwickeln im Laufe unseres Lebens Vermögenswerte. Doch was geschieht mit diesem Vermögen nach unserem Tod? Können wir schon zu Lebzeiten festlegen, wie und an wen es übergehen soll?

Die Antwort lautet: Ja. Mit einem einfachen, aber wirkungsvollen Dokument – dem Testament – kann jede Person festlegen, wie und an wen ihr Vermögen oder ihre Immobilien nach ihrem Tod übergehen sollen.

Im Englischen bedeutet „Will“ zugleich „Wille“: Das Testament ist der schriftlich festgehaltene Wille der Person, die es errichtet, damit ihr Vermögen nach ihren Absichten und Wünschen verteilt wird. Es ist ein rechtsgültiges Dokument. Die Person, die ein Testament errichtet, heißt Erblasser; die Verteilung nach dem Tod gemäß dem Testament heißt testamentarische Erbfolge. Stirbt jemand ohne Testament, geht das Vermögen im Wege der gesetzlichen Erbfolge über, was zwischen den möglichen Erben zu Komplikationen führen kann. Daher ist es empfehlenswert, ein Testament zu errichten.

Der Indian Succession Act 1925 regelt die testamentarische und die gesetzliche Erbfolge und gilt für alle Testamente von Hindus, Buddhisten, Sikhs und Jains im gesamten Gebiet Indiens. Section 2(h) des Indian Succession Act 1925 definiert ein Testament als „eine rechtliche Erklärung des Willens des Erblassers in Bezug auf sein Vermögen, die er nach seinem Tod verwirklicht wissen möchte“. Ein Testament ist also ein einseitiges Dokument, das zu Lebzeiten errichtet wird und erst mit dem Tod der Person wirksam wird, die es errichtet hat. Es ist das Instrument, mit dem eine Person über ihr Vermögen mit Wirkung nach ihrem Tod verfügt.

Die Person, die das Testament eines Erblassers vollstrecken soll, ist der Testamentsvollstrecker (Executor); die Personen, die aus einem Testament begünstigt werden, heißen Vermächtnisnehmer oder allgemein Begünstigte. Kann ein Erblasser zu Lebzeiten nur ein einziges Testament errichten? Nein – ein Erblasser kann im Laufe seines Lebens beliebig viele Testamente errichten. Anerkannt und vollstreckbar ist das zuletzt vor dem Tod errichtete Testament.

Muss ein Testament eine vorgeschriebene Form haben? Nein. Ein Testament kann wie ein gewöhnliches Dokument abgefasst werden und erfordert kein bestimmtes Format. Es kann in jeder Sprache verfasst werden, die der Erblasser beherrscht, solange es eindeutig ist und den Willen des Erblassers hinsichtlich der Begünstigten klar zum Ausdruck bringt. Das Testament muss auf jeder Seite die Initialen des Erblassers und auf der letzten Seite seine vollständige Unterschrift tragen und von zwei Zeugen bestätigt werden, die die Unterzeichnung durch den Erblasser gesehen haben, damit es rechtlich als echt gilt.

Muss ein errichtetes Testament registriert und gestempelt werden? Das Gesetz schreibt keine Registrierung vor. Ein vom Erblasser selbst beim örtlichen Registrar bzw. Sub-Registrar registriertes Testament belegt jedoch seine Echtheit. Eine Stempelsteuer fällt auf ein Testament nicht an.

Kann ein Testament widerrufen werden? Ein Testament kann vom Erblasser jederzeit widerrufen werden, solange er geistig und rechtlich in der Lage ist, über sein Vermögen zu verfügen. Wie oben beschrieben, kann ein früheres Testament durch Errichtung und Registrierung eines neuen Testaments (falls das alte registriert war) oder einfach durch Vernichtung des alten Testaments widerrufen werden.

KODIZILL

Kann ein Testament geändert werden? Ja – Testamente werden häufig durch ein sogenanntes Kodizill geändert. Nach Section 2(b) des Indian Succession Act 1925 ist ein Kodizill „ein in Bezug auf ein Testament errichtetes Instrument, das dessen Verfügungen erläutert, ändert oder ergänzt und als Teil des Testaments gilt“. Mit einem Kodizill lässt sich also ein bestehendes Testament oder eine einzelne Klausel ändern oder erläutern; das Kodizill wird Teil des Testaments und ist zusammen mit diesem zu lesen.

Da ein Kodizill Teil des Testaments wird, sollte es auf das Testament verweisen, in dem die auszulegenden und zu erläuternden Bestimmungen stehen. Ein Kodizill kann durch ein weiteres Kodizill geändert werden; das jeweils letzte Dokument sollte jedoch auf das vorherige verweisen, um Unklarheiten zu vermeiden.

Auch ein Kodizill muss auf jeder Seite die Initialen des Erblassers und die abschließende Unterschrift tragen und von zwei Zeugen bestätigt werden.

NACHLASSVERFAHREN (PROBATE)

Wie geht das Vermögen nach dem Tod des Erblassers über? Nach dem Tod des Erblassers muss der Testamentsvollstrecker das letzte Testament (gegebenenfalls mit Kodizillen) von einem zuständigen Gericht bestätigen lassen – in einem Verfahren, das Probate heißt. Section 2(f) des Indian Succession Act 1925 definiert Probate als „die unter dem Siegel eines zuständigen Gerichts beglaubigte Abschrift eines Testaments mit der Erteilung der Befugnis zur Verwaltung des Nachlasses des Erblassers“.

Das Probate wird durch einen Antrag (Probate Petition) beim zuständigen Gericht eingeleitet. Die Frist für den Antrag beträgt nach Section 137 des Limitation Act 1963 drei Jahre. Nach Antragstellung wird eine öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht, um Einwände entgegenzunehmen. Gehen keine Einwände ein, erteilt das Gericht dem Testamentsvollstrecker eine Probate-Bescheinigung als abschließenden Nachweis, bevor der Nachlass unter den Begünstigten des Testaments verteilt werden kann. Das Probate ist ein sicherer Weg, um die Aufteilung komplexer und wertvoller Vermögenswerte aus einem Testament abzuwickeln.

VERMÖGENSVERWALTUNG

Inder, insbesondere im Ausland lebende Inder (Non-Resident Indians), wurden über die Jahre häufig unter Druck gesetzt, eingeschüchtert und schikaniert, wenn es um ihr rechtmäßiges Eigentum ging – durch illegale Besetzer, betrügerische Übertragungen und vieles mehr.

Unser engagiertes Team sorgt dafür, dass Sie als rechtmäßiger Eigentümer vor Eindringlingen und illegalen Besetzern geschützt sind. Wurden Ihre Rechte durch eine betrügerische Übertragung oder einen betrügerischen Verkauf beeinträchtigt, stellen wir sie wieder her.

Darüber hinaus ermitteln wir die Eigentumsgeschichte, die steuerlichen Folgen sowie Verwaltung, Betrieb und Kontrolle Ihrer Wohn- oder Gewerbeimmobilie und stellen sicher, dass alle erforderlichen gerichtlichen und behördlichen Pflichten in Ihrem Namen erfüllt werden, damit Ihre Immobilie bestmöglich geschützt und erhalten bleibt.

Wir beraten Sie daher effizient zu allen Aspekten Ihres Vermögens, unter anderem durch die Ermittlung aktueller und früherer Eigentumsnachweise und die rechtliche Unterstützung beim Auffinden und Identifizieren von Immobilien. Außerdem vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie und in damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten – als zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen, auch als rechtliches Bindeglied zwischen Mietern und Vermietern.

Vom Kauf oder Verkauf über die Registrierung und die Due-Diligence-Prüfung bis zu allen regulatorischen Aspekten der Verwaltung Ihres Vermögens: Wir kümmern uns darum.

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